Greenpeace-Stellungnahme zu den Forderungen der norddeutschen Fischereiministerkonferenz am 10. August 2011
10.08.2011
Greenpeace
Am 10. August 2011 tagte die norddeutsche Fischereiministerkonferenz in Kiel. Die Fischereiminister von Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hamburg, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern setzten sich dort sowohl mit der Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik der EU als auch mit dem Schutz von NATURA 2000-Gebieten auseinander. Im Folgenden nimmt Greenpeace Stellung zu den zentralen Aussagen und Forderungen der Minister.
Die Fischereiminister lehnen Fangbeschränkungen für NATURA 2000-Gebiete ab, außer wenn "ein negativer Einfluss der Fischerei nachgewiesen ist“. Nicht wissenschaftliche Annahmen und Vermutungen reichten nicht aus.1 Sie fordern einen "Bestandsschutz". Die Position der Minister ist aus zwei Gründen nicht korrekt: zum einen ist ein negativer Einfluss der Fischerei auf die betroffenen Schutzgebiete eindeutig nachgewiesen; zum anderen ist ein "Bestandsschutz" für Fischerei in Schutzgebieten weder möglich noch gerechtfertigt.
Deutschland hat sich im Rahmen der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) von 1992 europarechtlich zur Einrichtung von Meeresschutzgebieten verpflichtet. Dieses europäische Recht wurde in nationales Recht umgesetzt. In FFH-Schutzgebieten sind demnach Eingriffe wie die Fischerei zu verbieten, wenn das Schutzgut beeinträchtigt und der Erhaltungszustand verschlechtert wird. Beides ist in den NATURA 2000- Gebieten unzweifelhaft der Fall. Damit verstößt die Forderung der Minister gegen die Auflage der FFH-Richtlinie.
Die Behauptung, negative Einflüsse der Fischerei seien derzeit wissenschaftlich nicht nachgewiesen, ist nicht nachvollziehbar. Der Einfluss der Fischerei auf die zu schützenden Lebensräume und Arten ist in zahlreichen wissenschaftlichen Studien belegt, die zum Teil auch durch Institute und Wissenschaftler aus den norddeutschen Bundesländern durchgeführt wurden und den Ministern bekannt sein sollten. Einen Einblick könnten die Minister zum Beispiel im Literaturverzeichnis der Greenpeace-Stellungnahme zu den Maßnahmenvorschlägen für das Fischereimanagement in den NATURA 2000- Gebieten bekommen.2
Es ist juristisch nicht haltbar, einen „Bestandsschutz“ der Fischerei in Meeresschutzgebieten zu fordern. Bestehende Nutzungen und rechtsverbindliche Planungen sind eben nur dann vor Veränderungen geschützt, wenn sie den Erhaltungszielen eines ausgewiesenen NATURA 2000-Gebietes nicht entgegenstehen. Die Fischerei tut aber genau dies, wie es wissenschaftliche Forschungen belegen.
Grundsätzlich muss eine Umkehr der Beweislast gelten: die Fischerei muss nachweisen, dass ihre Aktivitäten keine Schädigung des Schutzgutes bewirken. Sie kann, ebenso wie andere Nutzergruppen, nicht von einem uneingeschränkten Recht ausgehen, die Meere und ihre Ressourcen zu nutzen. Es handelt sich um ein Gemeingut, zu dessen Schutz die Landesminister verpflichtet sind.
Noch fehlende wissenschaftliche Daten sind gleichfalls keine Argumentation gegen eine Umsetzung von Maßnahmen für das Fischereimanagement in Meeresschutzgebieten. Hier gilt das Vorsorgeprinzip.
Die Fischereiminister kritisieren, dass die derzeit diskutierten nationalen Vorgaben zum Schutz der NATURA 2000-Gebiete über die Vorgaben der EU hinausgehen.
Die von der Arbeitsgruppe des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) und des von Thünen- Instituts (vTI) vorgeschlagenen Maßnahmen gehen in keiner Weise über europäische Vorgaben hinaus. Im Gegenteil: sie erfüllen diese Vorgaben nur unzureichend.
Eine von Greenpeace in Auftrag gegebene Rechtsexpertise3 hat die vorgeschlagenen Maßnahmen - nämlich die weiterhin ganzjährig mögliche Fischerei unter Einsatz von Pingern an allen Kiemen- und Verwickelnetzen in der deutschen AWZ sowie der lediglich saisonale Ausschluss der Fischerei mit stationären Kiemen- und Verwickelnetzen im „Sylter Außenriff“ - untersucht. Die Expertise kommt zu dem Ergebnis, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen gegen europäische und nationale Regelungen zum Artenschutzrecht, nämlich Artikel 12 Abs. 1 der FFH-Richtlinie und §44 Abs. 1 des Bundesnaturschutz- Gesetzes (BNatSchG) verstoßen.
Nicht zuletzt ist zu betonen, dass Deutschland sowohl europarechtlich als auch international verpflichtet ist, die Meere und ihre Artenvielfalt zu schützen:
- In der europäischen Meeresstrategierahmenrichtlinie (MSRL) von 2008 verpflichtet sich Deutschland auf das Ziel, den guten Meeresumweltzustand bis zum Jahr 2020 herzustellen.
- In der Konvention zur Biologischen Vielfalt (CBD) und den Beschlüssen des Gipfels von Johannesburg 2002 verpflichtet sich Deutschland, Meeresschutzgebiete einzurichten und die biologische Artenvielfalt zu schützen.
Die Fischereiminister fordern ein begrenztes EU-Förderprogramm für den Neubau von Kuttern für die deutsche Küstenfischerei.
Das Förderprogramm der EU hat in den letzten Jahrzehnten maßgeblich zum Aufbau der massiven Überkapazitäten der europäischen Flotte beigetragen. Dass eine Überkapazität zwar nicht in Deutschland sondern in Ländern wie Spanien vorliegt, steht außer Frage. Zum jetzigen Zeitpunkt der Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) jedoch eine Steigerung der Subventionen nach Deutschland zu fordern, um Geld für den Neubau von Kuttern zu verwenden, ist unangebracht und kontraproduktiv.
Wenn die Reform der GFP erfolgreich sein soll – und nur dann werden auch die deutschen Fischer davon profitieren –, benötigt sie einen konsequenten Abbau der europäischen Überkapazitäten. Um diesen Abbau zu erreichen, müssen Länder wie Deutschland diese Abbauforderung vehement in das europäische Konzert einbringen. Die norddeutschen Minister sollten daher die Bundesregierung bestärken, sich für den Abbau der Überkapazitäten einzusetzen, anstelle kurzfristige Subventionen für deutsche Fischer zu fordern, die ihnen langfristig nicht mehr Fisch in die Netze bringen. Nur eine nachhaltige Fischerei – und dazu ist ein konsequenter Abbau der Überkapazitäten unumgänglich – füllt die Netze der Fischer sicher und langfristig.
Die norddeutschen Minister fordern eine Ausnahme für Krabbenfischer bezüglich des in der GFP vorgeschlagenen Rückwurfverbots.
Mit dieser Forderung gehen die norddeutschen Minister hinter die Forderung der Bundesregierung zurück, die sich in Brüssel für das dringend notwendige Rückwurfverbot engagiert. Weltweit werden jährlich bis zu 30 Millionen Tonnen Fisch und andere Meerestiere als Beifang wieder tot über Bord geworfen. Dies ist eine maßlose Verschwendung von Leben und fördert die Überfischung der Meere, denn auch viele Jungfische gehen als Rückwurf wieder ins Meer – meist tot, ohne sich einmal vermehrt zu haben.
Der Krabbenfang ist mit bis zu 80 Prozent Beifang eine der weltweit beifangreichsten Fischereien. Wissenschaftliche Studien belegen, dass über 75 Prozent des Beifangs den Rückwurf ins Meer nicht überlebt. Gerade Jungschollen haben, im Gegensatz zu den geäußerten Thesen der Landesminister, eine geringe Überlebenschance. Um die Krabbenfischerei nachhaltig zu gestalten, ist es daher auch hier notwendig, den Beifang durch Entwicklung neuer, schonenderer Fanggeschirre dauerhaft zu reduzieren. Der restliche Beifang muss angelandet werden.
Die norddeutsche Fischereiministerkonferenz kommt zu Ergebnissen, bei denen die Minister schlicht die Augen vor dem Hauptproblem der Meere, der Überfischung, verschließen. Mit Ihren Forderungen setzen Sie sich weder für einen langfristigen Schutz der Fischbestände, noch für die Zukunft der deutschen Fischer ein.
Diese Ergebnisse sind umso bedauernswerter, als sowohl Ministerin Rumpf (CDU) aus Schleswig-Holstein als auch Minister Backhaus (SPD) in Mecklenburg-Vorpommern nicht nur für Fischerei, sondern auch für den Umwelt- und Meeresschutz verantwortlich sind.
1 Zitiert nach dpa (Zusammenfassung 17.30): Norddeutsche Minister: EU Pläne gefährden deutsche Fischerei.
2 http://www.greenpeace.de/fileadmin/gpd/user_upload/themen/meere/Stellungnahme__Aug11_Massnahmenvorschlaege_Fischereimanagement_NATURA_2000.pdf
3 http://www.greenpeace.de/fileadmin/gpd/user_upload/themen/meere/Rechtsgutachten_Meeresschutzgebiete_110809.pdf

