Vom Raubbau zum Wiederaufbau
05.10.2011
Gemeinsame Forderungen für die Verhandlungen der Bundesregierung zur Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik 2012
Die europäischen Fischgründe zählten früher zu den ergiebigsten der Welt. Doch dreißig Jahre Gemeinsame Fischereipolitik haben nicht nur zu einer massiven Übernutzung der Fischbestände geführt, sondern auch zu Schäden an Ökosystemen, Arten, Lebensräumen und Gebieten, die unter dem Schutz der EU-Umweltgesetze stehen. Heute ist die Fischerei weder nachhaltig noch wirtschaftlich lohnend und noch dazu auf öffentliche Zuwendungen angewiesen. Ihre schlechte wirtschaftliche Situation bei traditioneller Abhängigkeit von der Ressource Fisch hat zu einer Verarmung der Küstenregionen geführt. Die Abhängigkeit der EU von Fischimporten wächst. Wie offizielle Zahlen der EU-Kommission belegen, ist die europäische Flotte erheblich zu groß, um nachhaltig zu fischen. Die gegenwärtige EU-Politik begünstigt schädliche, unselektive und treibstoffintensive Fischereiflotten, zum Nachteil ökologisch nachhaltigerer Fangmethoden. Die meisten europäischen Fischer gehören der handwerklichen oder kleinen Küstenfischerei an, mit Booten von einer Länge unter zwölf Metern.
Die Chance der Reform wahrnehmen: Jetzt ist Einsatz gefragt, um Meere und Fischereien in einen guten Zustand zu bringen.
Die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) muss die Überfischung beenden, Schäden an Ökosystemen minimieren und den europäischen Fischereisektor so erneuern, dass er ökologisch nachhaltig, aber auch sozial verantwortlich und wirtschaftlich lohnenswert ist. Nur so ist die Versorgung mit einer vielfältigen Auswahl an verantwortlich und regional gefangenem Fisch dauerhaft zu sichern. Die künftige Grundverordnung für die Gemeinsame Fischereipolitik ist Teil eines Maßnahmenpakets, das sich auch auf die externe Dimension, die Marktorganisation und das neue Finanzinstrument erstreckt. Nach dem Reformvorschlag der Kommission liegt es in der Verantwortung von Parlament und Ministerrat, dass die künftige Gemeinsame Fischereipolitik für gesunde Fischbestände sorgt und so, entsprechend der Meeressstrategierahmenrichtlinie (MSRL), einer Verbesserung des Umweltzustands der EU-Gewässer dient. Die Erholung der Bestände und eine intakte Meeresumwelt sind Grundvoraussetzung, um Fischereien eine sichere Zukunft zu gewährleisten und Verbraucherinnen und Verbraucher mit Fisch aus gesunden Quellen zu versorgen.
Auf dem Weg zu einer ökologisch verantwortlichen Fischerei muss die Bundesregierung eine dem wirtschaftlichen und politischen Gewicht Deutschlands entsprechende Vorreiterrolle einnehmen.
Unsere Organisationen und Allianzen wirken in Brüssel und in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene. Gemeinsam sprechen wir im Namen von einigen Millionen Unterstützern, denen die Zukunft der Fischbestände unserer Meere ein wichtiges Anliegen ist.
Wir fordern eine Gemeinsame Fischereipolitik, die:
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die Ziele der Meeresstrategierahmenrichtlinie unterstützt und den guten Umweltzustand der Meere und Fischereien wiederherstellt – auch wenn europäische Fangschiffe außerhalb der EU fischen. wissenschaftliche Empfehlungen und die Grenzen von Ökosystemen respektiert.
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sich der effektiven Umsetzung des Vorsorge- und Ökosystemansatzes verpflichtet.
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eine faire und angemessene Nutzung der Meeresressourcen garantiert.
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die Versorgung mit einer vielfältigen Auswahl an verantwortlich und regional gefangenem Fisch sicherstellt.
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mit öffentlichen Mitteln das Ende der Überfischung herbeiführt, statt sie weiter finanziell zu fördern.
1) Klare Prioritäten: Gesunde Fischerei nur mit gesunden Meeren
Von gesunden Meeren und produktiven Beständen hängt das Wohlergehen des Fischereisektors ab. Der Missbrauch von politischer Verantwortung bis hin zu wirtschaftlich und sozial kurzfristig opportunen Zugeständnissen bei den Fangmöglichkeiten hat eine nachhaltige Bewirtschaftung verhindert und gefährdet jetzt das Überleben des gesamten Sektors.
Wir fordern die Bundesregierung auf, in den Verhandlungen der GFP-Reform
- für Vorschriften einzutreten, die die schädlichen Umweltauswirkungen der Fischerei minimieren, insbesondere mit Blick auf den guten Umweltzustand im Sinne der Meeresstrategierahmenrichtlinie und den günstigen Erhaltungszustand gemäß der FFH und der Vogelschutzrichtlinie. Ein guter Umweltzustand muss in allen europäischen Gewässern erreicht werden, und nicht nur in ausgewiesenen Schutzgebieten.
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die Anlandepflicht (Art. 3a und 15 des Vorschlags) um die Pflicht zur Minimierung des Beifangs von Nichtzielarten (Fische, Vögel, Meeressäuger etc.) zu ergänzen.
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vorgeschlagene Regelungen zu unterstützen, die die Einführung spezifischer Fischereimaßnahmen in marinen Schutzgebieten der EU-Mitgliedsstaaten in Zukunft erleichtern. Die für den Erhalt von Arten und Lebensräumen in den deutschen Natura 2000-Gebieten der Nord- und Ostsee (AWZ) erforderlichen strikteren fischereilichen Maßnahmen müssen zügig verabschiedet und bei der Europäischen Kommission beantragt werden.
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mit Nachdruck das Ziel zu verteidigen, Bestände bis über Größen wiederaufzubauen, die den höchstmöglichen Dauerertrag (MSY) sichern. Der MSY-Ansatz gilt als absoluter Minimalstandard, welcher nur ein Zwischenziel auf dem Weg zu einer ökologisch nachhaltigen Bewirtschaftung sein kann. Nachhaltige Fangmengen sind die Voraussetzung für einen dauerhaften und gerechten Zugang zu Fangmöglichkeiten.
2) Ökosystemverträgliche Fischereien mit wissenschaftskonformen Quoten
Bereits die letzte GFP-Reform (2002) hat die EU zu einem ökosystembasierten Management verpflichtet, doch die zögerliche Umsetzung dieses Ansatzes konnte den weiteren Rückgang der Ressourcen nicht aufhalten. Die neue GFP muss die Umstellung auf eine ökosystembasierte Bewirtschaftung in allen Regionen und innerhalb eines verbindlichen Zeitrahmens garantieren. Dazu gehört auch, dass das Festlegen von Fangmengen oberhalb der wissenschaftlich empfohlenen Grenzen, wie beispielsweise auch im US-Recht, explizit untersagt werden sollte.
Wir fordern die Bundesregierung auf, in den Verhandlungen der GFP-Reform
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die Pflicht zur wissenschaftskonformen Festlegung von Fangquoten und Obergrenzen für den fischereilichen Aufwand verbindlich in der Grundverordnung festzuschreiben.
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bereits während des Rechtsetzungsverfahrens für die neue Grundverordnung die Ernsthaftigkeit ihres Bemühens um das 2015-Ziel unter Beweis zu stellen. Spätestens bis zum Jahr 2015 müssen alle Fischbestände der EU entsprechend dem höchstmöglichen Dauerertrag (MSY) bewirtschaftet werden. Bei der Festlegung von Fangmöglichkeiten für die Jahre 2012 und 2013 sind die wissenschaftlichen Empfehlungen für eine Bewirtschaftung nach MSY daher streng einzuhalten. Der Zeitplan der Kommission für eine schrittweise Reduzierung der fischereilichen Sterblichkeit von 2011-2014 muss ohne Einschränkungen umgesetzt werden, um zumindest eine Annäherung an das 2015-Ziel zu erreichen und noch drastischere Kürzungen der Gesamtfangmengen zu einem späteren Zeitpunkt zu vermeiden.
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auf einem strikten Zeitplan für die Entwicklung und Einführung ökosystembasierter und regional abgestimmter Mehrjahrespläne zu bestehen.
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dafür zu sorgen, dass hohe Nachhaltigkeitsstandards am Ende tatsächlich auf alle Fischereifahrzeuge im gesamten Anwendungsbereich der Gemeinsamen Fischereipolitik gem. Art. 1 des Verordnungsvorschlags der Kommission angewendet werden. Die Bundesregierung muss zudem verlangen, dass angemessene Kontrollen und Durchsetzungsmaßnahmen vorgeschrieben werden, die eine effektive Umsetzung dieser Standards absichern.
3) Bevorzugter Zugang zu Fischereien im Rahmen der verfügbaren Ressourcen
Die Flottenfangkapazität muss der Größe kommerziell genutzter Fischbestände angepasst werden. Die Kapazität der EU-Fangflotte ist in einigen Fischereien um das Zwei- bis Dreifache zu groß, um nachhaltigen Fischfang zu betreiben. Diese Überkapazität ist die wirtschaftliche Triebfeder der Überfischung und macht die Fischerei unrentabel. Ohne rechtsverbindliche Zielvorgaben, die eine Anpassung der Fangkapazität an die zur Verfügung stehenden Ressourcen bewirken, ist diese Reform insgesamt bedeutungslos.
Wir fordern die Bundesregierung auf, in den Verhandlungen der GFP-Reform
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verbindliche Zielvorgaben und Zeitpläne für den Abbau von Überkapazitäten und die Umstrukturierung der nationalen Flotten zu erwirken, und diese bei Nichterfüllung mit Sanktionen zu versehen, etwa einer Kürzung von EU-Mitteln oder von Fangmöglichkeiten für das entsprechende Flottensegment.
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das verpflichtende System übertragbarer Fischereibefugnisse abzulehnen. Es sollte im Ermessen der Mitgliedstaaten liegen, aus einer Reihe geeigneter Instrumente zu wählen, um die bestmögliche Aufteilung von Fangmöglichkeiten auf nationaler Ebene zu gewährleisten.
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dafür zu sorgen, dass auf Nutzungsrechten basierende Managementsysteme als Instrumente zur Übertragung von Privilegien und Verantwortung verstanden werden, die zeitlich befristet vergeben werden und eindeutige Verpflichtungen mit sich bringen. Das Privileg zu fischen muss einhergehen mit der Anerkennung, dass Fisch eine öffentliche Ressource ist. Das Nutzungsprivileg kann folglich nur auf begrenzte Zeit und vorbehaltlich der vollständigen Einhaltung aller europäischen und nationalen Rechtsvorschriften sowie des Nachweises einer verantwortlichen Praxis vergeben werden. Schutzklauseln müssen gewährleisten, dass ein vorzeitiger Widerruf von Nutzungsrechten jederzeit möglich ist, etwa aus biologischen, sozialen und wirtschaftlichen Gründen oder bei Rechtsbrüchen.
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einen neuen Vorschlag für die Regulierung des Zugangs zu Fischereiressourcen in die Verhandlungen einzubringen, der einen Anreiz für naturverträgliche Fischerei schafft. Der Zugang zu Ressourcen sollte einer Rangordnung auf Grundlage von Nachhaltigkeitskriterien unterliegen. Bevorzugten Zugang sollten Fischer erhalten, die mit den geringsten Umweltauswirkungen fischen, die die Einhaltung aller Rechtsvorschriften nachweisen können und die innerhalb und zum Wohle einer Küstenregion tätig sind. Die Zugangskriterien sollten in einer langfristigen Managementperspektive die übergeordneten Zielsetzungen der Gemeinsamen Fischereipolitik unterstützen.
4) Weltweite Verantwortung für Fischerei und Fischkonsum
Als weltgrößtem Importmarkt für Fisch und Fischprodukte obliegt der EU eine besondere Verantwortung für die globale Fischerei. Wir begrüßen, dass sich die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zum Grünbuch sehr deutlich zum Aufbau einer nachhaltigen Fischereiwirtschaft in den Ländern bekennt, mit denen fischereipartnerschaftliche Abkommen geschlossen werden. Nur so werden sowohl die heimische Versorgung als auch der legale Export von Fischereierzeugnissen sichergestellt.
Die Gemeinsame Fischereipolitik in ihrer externen Dimension muss dazu beitragen, Hunger und Armut in Entwicklungsländern zu mindern. Allgemein sollte die EU eine aktive und bedeutende Rolle als Fürsprecherin einer weltweit nachhaltigen Fischerei einnehmen.
Wir fordern die Bundesregierung auf, in den Verhandlungen der GFP-Reform
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darauf zu bestehen, dass nur ein wissenschaftlich belegter Bestandsüberschuss (surplus) die Grundlage für Verhandlungen über Fischereiabkommen mit Entwicklungsländern sein kann. Dazu gehört auch, dass alle vom Partnerland abgeschlossenen Fischereiabkommen allen Beteiligten bekannt sind. In das Kapitel „Externe Dimension“ der GFP sollte die Zielbestimmung der „entwicklungspolitischen Kohärenz der Fischereipolitik“ aufgenommen werden. Ebenso verpflichtend müssen alle Entscheidungen im internationalen Rahmen der GFP die Wahrung des Menschenrechts auf angemessene Ernährung berücksichtigen.
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dafür einzutreten, dass auf jeder Ebene von Verhandlungen und Umsetzung alle betroffenen Akteure in den Entwicklungsländern beteiligt werden. Dafür ist auch eine hohe Transparenz hinsichtlich aller den Verhandlungen zugrundeliegenden ökologischen Erkenntnisse und Wirkungen und aller wirtschaftlichen Interessen notwendig.
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dafür zu sorgen, dass die Wissensbasis über den Zustand der Bestände in Entwicklungsländern verbessert wird, besonders in den Partnerländern, mit denen die EU Fischereiabkommen anstrebt. Die Einhaltung von vereinbarten Umwelt- und Nachhaltigkeitskriterien ist gemeinsam zu gewährleisten und ihre Überwachung gemeinsam finanziell abzusichern.
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darauf hinzuwirken, dass Ressourcenzugang in Entwicklungsländern und Entwicklungsaspekte entkoppelt werden. Aufwendungen für die Fischereiverträge sollten die europäischen Lizenznehmer selber zahlen. Stattdessen sollten die öffentlichen Mittel zukünftig zur finanziellen Unterstützung der Entwicklung nachhaltiger lokaler Industrien und Märkte sowie für den Aufbau eines nationalen Fischereimanagements nebst Kontrollinstanzen in den Entwicklungsländern verwendet werden.
Für Rückfragen:
Dr. Kim Detloff, NABU, 030/2849841626, kim.detloff@nabu.de
Thilo Maack, Greenpeace, 040/30618359, thilo.maack@greenpeace.de
Karoline Schacht, WWF, 040/530200127, karoline.schacht@wwf.de
Dr. Nina Wolff, Deutsche Umwelthilfe/OCEAN2012, 030/240086784, wolff@duh.de
Zur externen Dimension auch:
Francisco Mari, Evangelischer Entwicklungsdienst, 0228/81012502, francisco.mari@eed.de

