Institutionen

Eine kohärente, abgestimmte Verwaltung der Meere und die Kontrolle der in diesem Sinne getroffenen Vereinbarungen sind zwei grundlegende Probleme der Meerespolitik. Im Laufe der Jahre sind eine Vielzahl von internationalen maritimen Institutionen gegründet worden, die die Überwachung der internationalen Regelungen überwachen sollen. Aufgrund der schieren Größe der Ozeane, der stetig sich ausweitenden Nutzungen und der widerstreitenden Interessenlagen der Akteure gestaltet sich dies jedoch überaus problematisch. Die unterschiedlichsten politischen Bereiche von der Schifffahrt, der Fischerei, der Migration über den Tourismus, Arbeitsschutz oder die Sicherheitspolitik bis hin zum Meeresschutz und die Rohstoffförderung sind zu koordinieren. Ein Ausdruck der Vielschichtigkeit und der Wechselbeziehungen der Meerespolitik.

Manche der relevanten Institutionen und Verträge sind ausschließlich zur Governance der Ozeane und Meere geschaffen worden, andere wiederum befassen sich nur in Teilen mit meerespolitischen Problemen. Dennoch sind auch diese von erheblicher Bedeutung für die Meerespolitik. So dürfen die Wechselbeziehungen zwischen Land und Meer, die sich insbesondere entlang der Küsten zeigen, keinesfalls übersehen werden. Ohne hinreichende Umweltschutzmaßnahmen an Land ist ein effektiver Meeresschutz nicht realisierbar. Ohne sichere Anlandestelle an den Küsten ist die handwerkliche Kleinfischerei nicht zu erhalten. Ohne eine Reduzierung des Kohlenstoffausstoßes ist der Meeresspiegelanstieg nicht zu stoppen. All dies hat direkte Auswirkungen auf den Zustand der Ozeane und Meere und muss deshalb notwendigerweise in den Regulierungsprozessen berücksichtigt werden.
Die Internationale Maritime Organisation [International Maritime Organization | IMO] ist eine Fachorganisation, während die Welternährungsorganisation [Food and Agriculture Organization | FAO] nur über eine Fachabteilung zu Fischerei und Aquakultur verfügt. Speziell zur Umsetzung des Seerechtsübereinkommens wurden unter anderem der Internationale Seegerichtshof [International Tribunal for the Law of the Sea | ITLOS] mit Sitz in Hamburg und auf Jamaika die Internationale Meeresbodenbehörde [International Seabed Authority | ISA] eingerichtet sowie die Abteilung der Vereinten Nationen für Maritime Angelegenheiten und das Seerecht [Division for Ocean Affairs and the Law of the Sea | DOALOS] geschaffen.

Hier findet sich eine Auswahl wichtiger internationaler Regelungen und Abkommen, die Einfluss auf die Meerespolitik haben. Geordnet sind sie chronologisch, so dass sie zugleich einen kleinen Einblick in die Geschichte der Meerespolitik geben. Unter den angegebenen Weblinks sind weitere Informationen zu den jeweiligen Abkommen und den dazugehörigen Institutionen zu finden. Wer weitere Regelungen und Aspekte des Seerechts und der Meerespolitik ergänzen möchte, sendet an unsere E-Mail-Adresse bitte einen entsprechend formulierten Text.

»International Council for the Exploration of the Sea«/

»Internationaler Rat für Meeresforschung«
(ICES/1902)
ICES dient WissenschaftlerInnen aus unterschiedlichen Staaten als interdisziplinäres Forum für alle Fragestellungen der Meeresforschung. Seit seiner Gründung berät ICES die europäischen Staaten in Meeresfragen. Heute zählt der ICES 20 Mitgliedsländer und sechs Länder mit Beobachterstatus. Als außereuropäische Staaten sind Kanada, die USA, Australien, Chile, Griechenland, Neuseeland, Peru und Südafrika vertreten. Mit der Zeit hat sich der ICES zu einer modernen zwischenstaatlichen Organisation entwickelt, die sich vorwiegend mit Meeresforschung im Nordatlantik sowie in der Nord- und Ostsee beschäftigt.
www.ices.dk/indexfla.asp

»International Convention for the unification of certain rules of law relating to assistance and salvage at sea«/
»Internationales Übereinkommen zur einheitlichen Festlegung von Regeln über die Hilfsleistung und Bergung in Seenot«
(1910)
1910 wurde der erste internationale Vertrag zur Rettung und Bergung auf See abgeschlossen. Bereits auf der »Internationalen Funkkonferenz« in Berlin am 03. Oktober 1906 war das »SOS« als internationales Notrufzeichen festgelegt worden und nach der Bestätigung durch alle seefahrenden Nationen ab dem 1. Juli 1908 offiziell eingeführt. Ebenfalls noch vor der internationalen Konvention verabschiedete das »Council of Lloyd’s« 1908 das »Lloyd’s Standard Form of Salvage Agreement« (LOF) mit dem vertraglich Bergungsrechte festgelegt werden können.
www.nvzb.de/html/1996/papers/05.pdf

»International Convention for the Safety of Life at Sea«/
»Internationales Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See«
(SOLAS/1913)
SOLAS ist eine UN-Konvention zur Schiffssicherheit. Die erste »International Convention for the Safety of Life at Sea« wurde am 12. November 1913 einberufen, als Reaktion auf den Untergang der Titanic. Die vierte Fassung der Konvention (1960) war die erste größere Aufgabe der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation. Die aktuelle, fünfte SOLAS-Konvention (SOLAS 74) stammt von 1974 und besteht aus zwölf Kapiteln, die sich mit Bemannung, Sicherheitsmanagement, Technik, Ladung und Rettungsmitteln beschäftigen.
http://www.imo.org/about/conventions/listofconventions/pages/international-convention-for-the-safety-of-life-at-sea-%28solas%29,-1974.aspx

»Mediterranean Science Commission«/
»Internationale Kommission zur wissenschaftlichen Erforschung des Mittelmeeres«
(CIESM/1919)
Die Internationale Kommission zur wissenschaftlichen Erforschung des Mittelmeeres wurde von Anrainerstaaten des Mittelmeeres gegründet, um die Förderung und Organisation der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der wissenschaftlichen Erforschung der Meere zu fördern.
www.ciesm.org

»United Nation Food and Agriculture Organization«/
»Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen«
(FAO/1945)
Die FAO ist eine Sonderorganisation der UN mit 188 Mitgliedsstaaten zur Verbesserung der Ernährungslage sowie zur Förderung der Landwirtschaft und der Fischerei.
www.fao.org/fi/default_all.asp

»International Maritime Organization«/
»Internationale Meeresorganisation«
(IMO/1948)
Die IMO ist eine 1948 gegründete UN-Organisation, in der 163 Staaten und zwei assoziierte Staaten organisiert sind. Bis 1982 wurde die IMO die »Intergovernmental Maritime Consultative Organization« (IMCO) genannt. Ziel der IMO ist die Regelung aller nicht rein wirtschaftlichen Angelegenheiten der Handelsschifffahrt. Die IMO hat Übereinkommen erarbeitet, in denen es unter anderem um die berufliche Befähigung und die Sicherheit der Schiffsbesatzungen (STCW-Übereinkommen), die Verhütung von Havarien (SOLAS-Übereinkommen), die Verhütung und Bekämpfung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL-Übereinkommen), verbesserte Such- und Rettungsmaßnahmen bei Seenot sowie Schutz vor Piraterie und Terrorismus geht.
www.imo.org

»International Union for Conservation of Nature and Natural Resources«/
»Weltnaturschutzunion«
(IUCN/1948)
Seit 1963 stellt die IUCN die internationale »Rote Liste« für (marine) Tiere und Pflanzen auf. Ebenfalls werden von der IUCN die international gültigen Kategorien und Richtlinien für (Meeres-) Schutzgebiete festgelegt. Der Kern der Arbeit der Weltnaturschutzunion ist der Erhalt der Artenvielfalt.
www.iucn.org

»International Atomic Energy Agency«/
»Internationale Agentur für Atomenergie«
(IAEA/1956)
Die IAEO ist eine Sonderorganisation der UN mit 137 Mitgliedsstaaten zur weltweiten Kontrolle kerntechnischer Anlagen, des »Atomwaffensperrvertrages« sowie des Transports radioaktiver Stoffe auf See.
www.iaea.org

»Intergovernmental Oceanographic Commission«/
»Zwischenstaatliche Ozeangrafische Kommission«
(IOC/1960)
IOC ist eine zwischenstaatliche Kommission der UNESCO zur Ozeanografie und Forum der Vereinten Nationen zur Koordination und Förderung der Ozeanforschung und -beobachtung. Die IOC stellt den Mitgliedsstaaten der UN den Austausch von wissenschaftlichen Erkenntnissen und technischem Knowhow, zur Koordinierung von Programmen und zur globalen Kooperation bei der Ozeanforschung zur Verfügung. Speziell zur Förderung des Austausches von Forschungsdaten zwischen den Mitgliedsländern wurde 1961 »International Oceanographic Data and Information Exchange« (IODE) gegründet. Die IOC ist für die Betreuung und Einrichtung eines Tsunami-Frühwarnsystems im Indischen Ozean zuständig.
http://ioc-unesco.org
www.unesco.de/ioc.html?&L=o

»International Convention for the Conservation of Atlantic Tunas«/
»Internationale Konvention zur Erhaltung der atlantischen Thunfische«
(ICCAT/1966)
Eine Kooperation von 37 Staaten zum Erhalt der Populationen atlantischer Thunfische und thunfischähnlicher Arten im Atlantik und den angrenzenden Meeren und ihrer nachhaltigen Befischung.
www.iccat.org

»International Convention on Tonnage Measurement of Ships«/
»Internationales Schiffsvermessungs-Übereinkommen«
(TONNAGE 69/1969)
Ziel der Vermessung der Schiffe nach dem Übereinkommen ist die Ermittlung der Raumzahlen zur Größenbestimmung von Seeschiffen. Für die »Bruttoraumzahl« (BRZ) wird das gesamte umbaute Schiffsvolumen in Kubikmetern ermittelt; für die »Nettoraumzahl« (NRZ) entsprechend das umbaute Volumen der Laderäume.
www.admiraltylawguide.com/conven/tonnage1969.html

»Treaty on the Prohibition of the Emplacement of Nuclear Weapons and other Weapons of Mass Destruction on the Sea-Bed and the Ocean Floor and in the Subsoil Thereof«/
»Vertrag über das Verbot der Anbringung von Kernwaffen und anderen Massenvernichtungswaffen auf dem Meeresboden und im Meeresuntergrund«
(Seabed Treaty/1971)
Der »Meeresboden-Vertrag« ist ein völkerrechtliches Übereinkommen zwischen den Vereinigten Staaten, der Sowjetunion, Großbritannien und 84 weiteren Ländern, das die Anbringung von Massenvernichtungswaffen oder von Einrichtungen, die der Lagerung, Erprobung oder Verwendung dieser Waffen dienen, auf dem Meeresboden oder im Meeresuntergrund jenseits des Küstenmeers untersagt.
www.state.gov/www/global/arms/treaties/seabed1.html

»United Nation Environment Program«/
»Umweltprogramm der Vereinten Nationen«
(UNEP/1972)
Im Rahmen des »Umweltprogramms der Vereinten Nationen« sind wie auch bei anderen UN-Organisationen grundlegende Aufgaben im Bereich der Meerespolitik verankert und entsprechende Institutionen aufgebaut worden. So wurde auf der »Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung« im Juni 1992 (Rio-Konferenz) im Kapitel 17 der »Agenda 21« erklärt, dass der Schutz der Ozeane sowie aller Arten von Meeren und Küstengebieten sowie den Schutz, die rationelle Nutzung und Entwicklung ihrer lebenden Ressourcen ein primäres Politikziel der Umwelt- und Entwicklungspolitik der Völkergemeinschaft darstellt.
www.unep.org
http://s244621454.online.fr/
www.unga-regular-process.org/index.php?option=com_frontpage

»Convention on the International Regulations for Preventing Collisions at Sea«/
»Übereinkommen über die Internationalen Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See«
(COLREG/1972)
Das Übereinkommen hat entsprechende Bestimmungen von 1960 erneuert und nautische Regelungen für Verkehrstrennungsgebiete aufgestellt. So wurden unter anderem Vorgaben für sichere Geschwindigkeiten, das Verhalten bei Kollisionsgefahr und in der Nähe von Schifffahrtswegen gemacht.
www.imo.org/about/conventions/listofconventions/pages/colreg.aspx

»Convention on the Prevention of Marine Pollution by Dumping of Wastes at Sea«/
»Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen«
(London Convention/1972)
Die Londoner Konvention – bis 1992: London Dumping Convention – wurde von der IMO zum Schutz der Meere vor Verschmutzung und Verseuchung durch Giftmüllverklappung und radioaktive Abfälle eingerichtet. Demnach dürfen nur noch genau bestimmte Abfälle wie z.B. Baggergut, organische Stoffe natürlichen Ursprungs oder Fischereiabfälle ins Meer eingebracht werden. Außerdem verbietet das Übereinkommen generell und weltweit die Abfallverbrennung auf See.
www.londonconvention.org

»International Convention for the Prevention of Pollution from Ships«/
»Internationales Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe«
(MARPOL/1973)
MARPOL wurde 1973 durch die IMO verabschiedet und 1978 ergänzt. MARPOL ist heute das wichtigste internationale Abkommen für den Meeresumweltschutz in der kommerziellen Seefahrt. Zuständig für die Umsetzung ist der jeweilige Flaggenstaat der Schiffe oder die Behörden des Hafenlandes.
www.imo.org/About/Conventions/ListOfConventions/Pages/International-Convention-for-the-Prevention-of-Pollution-from-Ships-(MARPOL).aspx

»Convention on Trade of Endangered Species«/
»Konvention über den Handel mit bedrohten Arten«
(CITES/1973)
Das »Washingtoner Artenschutzabkommen« dient dem Schutz bedrohter Arten vor Übernutzung durch Regelung des internationalen Handels. Die internationale Kooperation von 164 Staaten soll sicherstellen, dass der internationale Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten nicht ihre Existenz gefährdet.
www.cites.org

»Dock Work Convention«/
»Übereinkommen über die sozialen Auswirkungen neuer Umschlagmethoden in Häfen«
(C137/1973)
Die »Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation« hat am 6. Juni 1973 festgestellt, dass »in den Umschlagmethoden in den Häfen – z.B. durch die Einführung von Ladungseinheiten, von Roll-on-roll-off-Verfahren sowie die zunehmende Mechanisierung und Automatisierung – und in der Struktur des Güterverkehrs« bedeutende Änderungen stattfanden. Änderungen bei denen sichergestellt werden sollte, das sie »der gesamten Wirtschaft des betreffenden Landes zugute kommen und zur Hebung des Lebensstandards beitragen können«.
www.ilo.org/ilolex/german/docs/convdisp1.htm

»Convention on the Protection of the Marine Environment of the Baltic Sea Area«/
»Konvention zum Schutz der Ostsee«
(Helsinki Convention/1974)
Die Konvention ist ein Abkommen im Rahmen des »Umweltprogramms der Vereinten Nationen« (UNEP) und beschäftigt sich mit der Meeresverschmutzung und Ausbeutung des Meeresbodens in der Ostsee. Umgesetzt wird die Konvention durch die »Helsinki Kommission« (HELCOM), die von den neun Anliegerstaaten und der Europäischen Gemeinschaft sowie seit 1992 zudem von Norwegen, der Tschechische Republik und anderen Staaten im Einzugsgebiet der Ostsee getragen wird. Für den Schutz des Nordostatlantik wurde 1992 aufbauend auf den Vorläufern von den Mitgliedsstaaten die Rahmenkonvention zur Gründung der »Oslo-Paris Commission« (OSPAR) getroffen.
www.helcom.fi
www.ospar.org

»Continuity of Employment (Seafarers) Convention«/
»Übereinkommen über die Kontinuität der Beschäftigung von Seeleuten«
(C145/1976)
In jedem Mitgliedstaat, der Seeschifffahrt betreibt, ist es Aufgabe der innerstaatlichen Politik, auf alle Beteiligten einzuwirken, dass qualifizierten Seeleuten, soweit durchführbar, eine ununterbrochene oder regelmäßige Beschäftigung geboten wird und somit den Reedern beständige und sachkundige Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Es ist alles zu tun, um den Seeleuten Mindestbeschäftigungszeiten oder ein Mindesteinkommen oder eine Barleistung zu gewährleisten, deren Form und Ausmaß von der wirtschaftlichen und sozialen Lage des betreffenden Landes abhängen.
www.ilo.org/ilolex/german/docs/convdisp1.htm

»Merchant Shipping (Minimum Standards) Convention«/
»Übereinkommen von 1976 über Mindestnormen auf Handelsschiffen«
(C147/1976)
Übereinkommen über Mindestnormen auf Handelsschiffen in Bezug auf Sicherheitsnormen, einschließlich Normen für Befähigung, Arbeitszeit und Besatzungsstärke, um die Sicherheit des Lebens an Bord und Sozialstandards zu gewährleisten.
www.ilo.org/ilolex/german/docs/convdisp1.htm

»International Convention on Standards of Training, Certification and Watchkeeping for Seafarers«/
»Internationales Übereinkommen über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten«
(STCW/1978)
Das Übereinkommen soll zwischen den unterzeichnenden Staaten grundlegende Standards in der Ausbildung, der Zertifikation und im Wachdienst von Seeleuten sichern. 1997 wurden die Vereinbarungen weitgehend aktualisiert.
www.imo.org/Conventions/contents.asp?doc_id=651&topic_id=257

»Convention on Migratory Species«/
»Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten«
(CMS/1979)
Die Bonner Konvention soll dem Schutz wandernder Tierarten dienen, die Gebiete verschiedener Staaten während ihrer Wanderungen durchqueren und deren Lebensräume erhalten. Der Konvention unterliegen verschiedene regionale Unterabkommen wie das »Agreement on the Conservation of Small Cetaceans of the Baltic and North Seas« (ASCOBANS) und das »Agreement on the Conservation of Cetaceans of the Black Sea, Mediterranean Sea and contiguous Atlantic Area« (ACCOBAMS).
www.wcmc.org.uk/cms

»Convention for the Conservation of Antarctic Marine Living Resources«/
»Konvention zur Erhaltung der lebenden Meeresressourcen der Antarktis«
(CCAMLR/1980)
Der Vertrag zielt auf den Erhalt der lebenden Meeresressourcen der Antarktis südlich des 60. Breitengrades sowie derjenigen, die Teil des antarktischen Ökosystems sind und zwischen dem 60. Breitengrad und der antarktischen Konvergenzzone leben. CCAMLR ist Teil des Antarktisvertragssystems von 1958.
www.ccamlr.org

»Memorandum of Understanding on Port State Control«/
»Pariser Übereinkommen über die Hafenstaatkontrolle«
(Paris MoU/1982)
Eine Verwaltungsvereinbarung zwischen heute 18 europäischen Schifffahrtsverwaltungen. Am 01. Juli 1996 wurde es durch die EURichtlinie 95/21 EG des Rates aufgewertet. Nach der erfolgreichen Einführung des Paris MoU und den daraus resultierenden »Abwanderungen« der Problemschiffe in den asiatischen und südamerikanischen Raum wurde von der »International Maritime Organization« (IMO) die weltweite Einführung der Hafenstaatkontrolle durch die Resolution A.681 (17) vorangetrieben und in verschiedenen Regionen vergleichbare Abkommen vereinbart (»Viña del Mar Agreement«, 1993; »Tokio -Memorandum on Port State Control«, 1994; »Caribbean Memorandum«, 1997; »Mittelmeer-Memorandum«, 1997).
www.parismou.org

»United Nation Conference on the Law of the Seas«/
»Seerechtskonvention der Vereinten Nationen«
(UNCLOS/1982)
UNCLOS soll alle das Seerecht betreffende Fragen wie z.B. die Einteilung von Wirtschaftszonen, Gebietsansprüche oder auch die Regelung historischer Funde klären. In Kraft trat der Vertrag 1994. Zu den Staaten, die dem Seerechtsübereinkommen nicht beigetreten sind, zählen unter anderem die Vereinigten Staaten; für sie gelten nach wie vor das Genfer Seerechtsübereinkommen. UNCLOS sieht neben der Beteiligung von Staaten ausdrücklich auch die Möglichkeit der Beteiligung Internationaler Organisationen vor. Verschiedene spezielle Kommissionen zu einzelnen Sachgebieten sind UNCLOS untergeordnet.
www.un.org/Depts/los/index.htm

»Joint Declaration on the Protection of the Wadden Sea«/
»Trilaterale Kooperationserklärung zum Schutz des Wattenmeeres«
(Wattenmeerkooperation/1982)
Seit 1982 arbeiten Deutschland, die Niederlande und Dänemark zum Schutz und Erhalt des Wattenmeeres im Rahmen der Trilateralen Kooperationserklärung zusammen. Die Zusammenarbeit besteht auf Verwaltungsebene, beim Monitoring, in der Wissenschaft und auch auf der politischen Ebene, zu der auch die trilateralen Ministerkonferenzen gehören. Sitz des »Gemeinsamen Wattenmeersekretariates« (CWSS) ist Wilhelmshaven. 1997 wurden mit »The Trilateral Wadden Sea Plan« (WSP) verschiedene grundlegende Ziele zum Schutz der Landschaftselemente und der kulturhistorischen Charakteristika festgelegt.
www.waddensea-secretariat.org

»Convention on Future Multilateral Cooperation in North East Atlantic Fisheries«/
»Nordostatlantisches Fischereiabkommen und Kommission«
(NEAFC Convention/1982)
Die erste »North-East Atlantic Fisheries Convention« wurde 1959 vertraglich festgehalten. Die neue Konvention von 1982 mit ihren späteren Ergänzungen soll zwischen den Vertragsstaaten die rationale Nutzung der Fischbestände des Nord-Ost-Atlantiks regeln. Dazu wurde die »North East Atlantic Fisheries Commission« eingerichtet, die bei ihren Aufgaben vom »International Council for the Exploration of the Sea« (ICES) beraten wird.
www.neafc.org

»Common Fisheries Policy«/
»Gemeinsame Fischereipolitik«
(CFP/1983)
Die »Gemeinsame Fischereipolitik« (GFP) ist ein Aufgabenbereich der »EU-Kommission für Fischerei und maritime Angelegenheiten« und der »Generaldirektion Maritime Angelegenheiten und Fischerei«. Die GFP beruht darauf, dass die Mitgliedsstaaten der EU die ausschließliche Kontrolle über die Fischereipolitik übergeben haben. Die vorgeschlagene Europäische Verfassung sieht die GFP dementsprechend als einen der wenigen Politikbereiche vor, in denen der EU »exklusive Kompetenzen« zugebilligt werden. Die Generaldirektion koordiniert auch die integrierte Meerespolitik der EU.
http://ec.europa.eu/fisheries/cfp_de.htm

»Marine Mammals Action Plan«/
»Aktionsplan für Marine Säugetiere«
(MMAP/1984)
Der Aktionsplan ist ein Programm der UNEP und soll durch regulative und schützende Maßnahmen, Verbesserung der wissenschaftlichen Forschung und der Gesetzgebung den Schutz der Meeressäuger sicherstellen.
www.unep.ch/seas/main/hmarmams.html

»Marine Environment Protection Committee«/
»Meeresumweltschutzausschuss«
(MEPC/1985)
MEPC ist eine Einrichtung der IMO und bearbeitet alle Maßnahmen zur Kontrolle und zum Schutz vor Umweltverschmutzung durch Schiffe. Aktuell befasst sich der Meeresumweltausschuss mit den Themen des Abwrackens und Recyclings von Schiffen, der Ballastwasserkonvention und den hierzu zu erlassenden Regularien zur Vermeidung des Eindringens invasiver Arten in heimische Gewässer und der Vermeidung von Luftverunreinigungen durch den Schiffsverkehr.
www.imo.org/newsroom/mainframe.asp?topic_id=109

»Social Security (Seafarers) Convention (Revised)«/
»Übereinkommen über die Soziale Sicherheit der Seeleute (Neufassung)«
(C165/1987)
Die Mitglieder sind verpflichtet für Seeleute »mindestens drei der folgenden Zweige der Sozialen Sicherheit zu erfüllen: a) ärztliche Betreuung; b) Krankengeld; c) Leistungen bei Arbeitslosigkeit; d) Leistungen bei Alter; e) Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten; f) Familienleistungen; g) Leistungen bei Mutterschaft; h) Leistungen bei Invalidität; i) Leistungen an Hinterbliebene; darunter mindestens einer der in den Buchstaben c), d), e), h) und i) genannten Zweige.«
www.ilo.org/ilolex/german/docs/convdisp1.htm

»Basel Convention on the Control of Transboundary Movements of Hazardous Wastes and their Disposal«/
»Konvention zur Regelung der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen und ihrer Beseitigung«
(1989)
Eine Konvention unter der Ägide des UNEP, die zur Regelung des internationalen Giftmüllhandels abgeschlossen wurde.
http://www.basel.int/about.html

»International Convention on Salvage«/
»Internationales Übereinkommen über Bergung«
(1989)
Das Übereinkommen von 1989 hat den entsprechenden Vertrag von 1910 erneuert und ergänzt. In Kraft getreten ist das Bergungsübereinkommen 1996. Neu eingeführt wurde unter Artikel 14 eine »special compensation«, die der Berger zugesprochen erhält, wenn dieser trotz einer erfolglosen Sachrettung Anstrengungen unternommen hat, um Schäden an der Umwelt zu vermeiden- – zuvor galt der Grundsatz »Kein Erfolg: Keine Zahlung«.
www.imo.org/About/Conventions/ListOfConventions/Pages/International-Convention-on-Salvage.aspx

»Alliance of Small Island States«/
»Allianz der kleinen Inselstaaten«
(AOSIS/1990)
AOSIS ist ein Bündnis kleiner Insel- und niedrig liegender Küstenstaaten auf der ganzen Welt, die alle ähnlichen Entwicklungsaufgaben gegenüber stehen und deren Umweltbesorgnisse sich gleich artikulieren, vor allem im Bezug auf die klimatischen Veränderungen. Sie ging 1990 aus den Small Island Developing States (SIDS) hervor und repräsentiert 28 Prozent der Entwicklungsländer, 20 Prozent der vollständigen UN-Mitglieder und 5 Prozent der Weltbevölkerung. Wesentliches Anliegen der AOSIS ist die Bekämpfung der globalen Erwärmung, die ihre Mitglieder durch Ansteigen des Meeresspiegels, verstärkte Unwetter, Korallensterben und Ähnliches direkt bedroht.
www.sidsnet.org

»International Convention on Oil Pollution Preparedness, Response and Cooperation«/
»Internationales Übereinkommen über Schutzvorkehrungen, Gegenmaßnahmen und Zusammenarbeit bei Ölverschmutzungen«
(OPRC/1990)
Das Übereinkommen vereinbart die Einrichtung geeigneter Schutzmaßnahmen vor Ölverschmutzungen auf dem Meer sowie das Vorgehen gegen Ölunfälle als auch die Zusammenarbeit bei diesen Maßnahmen.
www.imo.org/Conventions/contents.asp?topic_id=258&doc_id=682

»Cooperation Agreement for the Protection of the Coasts and Waters of the North-East-Atlantic against Pollution«/
»Übereinkommen über den Schutz der Küsten und Meere des Nordost-Atlantiks vor Verschmutzung«
(Lisbon Agreement/1990)
Das Übereinkommen über den Küsten- und Meeresschutz des Nordost-Atlantiks vor (Öl)Verschmutzung wurde von Frankreich, Spanien, Portugal, Marokko und der EU unterzeichnet.
http://sedac.ciesin.org/entri/texts/protect.coasts.waters.90.html

»Convention on Biological Diversity«/
»Konvention über den Erhalt der biologischen Vielfalt«
(CBD/1992)
Das Ziel der Konvention ist die Erhaltung der biologischen Vielfalt und die nachhaltige Nutzung der Arten. Daneben regelt die Konvention die Nutzung der genetischen Ressourcen der Arten zwischen den Nationen. Zur Umsetzung der Konvention wurde die »UN-Kommission zur Nachhaltigen Entwicklung« (CSD) auf der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung 1992 in Rio de Janeiro eingerichtet. Ein Schwerpunkt dabei ist auch der Schutz der Biodiversität von Meeren und Küsten.
www.biodiv.org

»Council Directive on the conservation of natural habitats and of wild fauna and flora«/
»Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie«
(Habitats Directive/92/43/EWG/1992)
Mit Inkrafttreten der europäischen »Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie« verpflichteten sich die Mitgliedsstaaten der EU ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten zu schaffen. Diese Gebiete bilden zusammen mit den »Europäischen Vogelschutzgebieten« das Schutzgebietssystem »Natura 2000«. Ziel dieses Netzes ist der Erhalt und die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt an Land und im Meer. Für die Umsetzung von »Natura 2000«, ist das »Bundesamt für Naturschutz« (BfN) und das »Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit« (BMU) zuständig.
www.bfn.de/habitatmare/index.php
http://ec.europa.eu/environment/nature/natura2000/index_en.htm

»International Seabed Authority«/
»Internationale Meeresbodenbehörde«
(ISA/1994)
Die »Internationale Meeresbodenbehörde« ist eine internationale Organisation der UN mit Sitz in Kingston (Jamaika). Sie fußt auf dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen. Die Behörde hat den Auftrag, Bodenschätze der Tiefsee als »gemeinsames Erbe der Menschheit« zu verwalten. 2000 hat die »Internationale Meeresbodenbehörde« deshalb den »Tiefseebergbau-Kodex für die Prospektion und Exploration polymetallischer Knollen« – Manganknollen – verabschiedet. Die Behörde besteht aus einer Versammlung, einem Rat, einem Sekretariat, einer Rechts- und Fachkommission, einem Finanzausschuss sowie einem an der wirtschaftlichen Ausbeutung des Meeresbodens beteiligten »Behördenunternehmen«.
www.isa.org.jm

»Agreement for the Implementation of the Provisions of the United Nations Convention on the Law of the Sea of December 1982 relating to the Conservation and Management of Straddling Fish Stocks and highly migratory Fish Stocks«/
»Vertrag über die Implementierung der UNCLOS Bestimmungen zur Erhaltung und dem Management weitwandernder Fischbestände«
(1995)
Aufbauend auf dem Umweltgipfel von 1992 und der Agenda 21 regelt der Vertrag den Schutz und das Management über mehr als ein Territorialgebiet wandernder Fischbestände. Die Ausgestaltung des Vertragswerks wurde auf der »United Nations Conference on Straddling Fish Stocks and Highly Migratory Fish Stocks« vorgenommen.
www.un.org/Depts/los/fish_stocks_conference/fish_stocks_conference.htm

»Global Programme of Action for the Protection of the Marine
Environment from Land-based Activities«/
»Globales Aktionsprogramm zur Verhütung der Meeresverschmutzung vom Lande aus«
(GPA/1995)
Mit dem globalen Aktionsprogramm und der »Washington Declaration« von 1995 wurden alle Staaten aufgefordert, kurzfristig, und wo zweckmäßig, in regionaler Zusammenarbeit Aktionsprogramme zu erstellen, in denen die Meeresverschmutzung vom Lande aus mit einem integrierten Ansatz erfasst und durch gezielte Schwerpunktmaßnahmen bekämpft wird.
www.gpa.unep.org

»Labour Inspection (Seafarers) Convention«/
»Übereinkommen über die Aufsicht über die Arbeits- und Lebensbedingungen der Seeleute«
(C178/1996)
Die Mitgliedsstaaten des Übereinkommens verpflichten sich eine Aufsicht über die Arbeits- und Lebensbedingungen der Seeleute zu unterhalten und alle im jeweiligen Hoheitsgebiet eingetragenen Schiffe deshalb in Zeitabständen von höchstens drei Jahren zu besichtigen.
www.ilo.org/ilolex/german/docs/convdisp1.htm

»International Tribunal for the Law of the Sea«/
»Internationaler Seegerichtshof«
(ITLOS/1996)
Der »Internationale Seegerichtshof« (ISGH) in Hamburg ist ein internationales Gericht auf der Grundlage des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen. Seine 21 Richter werden von den Vertragsparteien gewählt. Der ISGH kann unter bestimmten Voraussetzungen von Privatpersonen und Internationalen Organisationen angerufen werden. Wird dem ISGH eine Streitigkeit übertragen, besteht jedoch Allzuständigkeit, d.h. der Gerichtshof entscheidet die ihm vorgelegte Rechtsstreitigkeit umfassend und abschließend. Ein Berufungs- oder Revisionsverfahren oder eine Verweisung an ein anderes Gericht ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
www.itlos.org

»United Nations open-ended Informal Consultative Process on Oceans and the Law of the Sea«/
»Informeller Konsultativprozess zum Seerecht«
(UNICPOLOS/1999)
UNICPOLOS ist angesiedelt in der UN-Abteilung »Ozeane und Seerecht« und arbeitet an dem jährlichen Bericht an die Generalversammlung zur Meerespolitik mit. Im Mittelpunkt der Sitzungen von  UNICPOLOS standen in den letzten Jahren Fragen der Tiefseefischerei, der Meeresschutzgebiete, der Nutzung der Hohen See, der Sicherheit des Seeverkehrs und der Bekämpfung der Piraterie sowie strukturelle Diskussionen zur Seeverkehrssicherheit.
www.un.org/Depts/los/consultative_process/consultative_process.htm

»European Maritime Safety Agency«/
»Die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs«
(EMSA/2002)
Die »Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs« wurde als Reaktion auf die Havarie des Öltankers »Erika« eingerichtet. Sie soll die Seeverkehrssicherheit in den Gewässern der EU gewährleisten.
www.emsa.europa.eu

»Recommendation of the European Parliament and of the Council concerning the implementation of Integrated Coastal Zone Management in Europe«/
»Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Umsetzung einer Strategie für ein integriertes Management der Küstengebiete in Europa«
(413/EG/2002)
Gemäß der Empfehlung des Europäischen Parlaments wurde 2006 in Deutschland eine »Nationale Strategie für ein Integriertes Küstenzonenmanagement in Deutschland« verabschiedet. Bisher sind die Verantwortlichkeiten für die Meerespolitik in Deutschland in einer Reihe unterschiedlicher staatlicher Institutionen angesiedelt – das internationale Seerecht zum Beispiel im »Auswärtigen Amt«.
www.ikzm-strategie.de

»Green Paper -Towards a future Maritime Policy for the Union: A European vision for the oceans and seas«/
»Grünbuch – Die künftige Meerespolitik der EU: Eine europäische Vision für Ozeane und Meere«
(Green Paper/2006)
Das Grünbuch befasst sie sich mit den Wechselwirkungen und Interessenskonflikten zwischen verschiedenen Bereichen wie Seeverkehr, Handel, küstenansässige Industriezweige, off-shore-Anlagen, herkömmliche und alternative Energiegewinnung, Fischerei, Aquakultur, Meeresforschung, Fremdenverkehr, etc. Ziel ist die Schaffung einer »dynamischen, nachhaltigen Meereswirtschaft für das 21. Jahrhundert und spätere Jahre«, unter Berücksichtigung der drei Prioritäten der Lissabon-Strategie Wirtschaftswachstum, sozialer Wohlstand und Umweltschutz.
http://ec.europa.eu/maritimeaffairs/dev_imp_de.html

»Communication in the creation of a European Border Surveillance System«/
»Mitteilung über die Schaffung eines Europäischen Grenzüberwachungssystems«
(EUROSUR/2006)
in der Mitteilung wird der EU ein Fahrplan für die schrittweise Entwicklung eines »Systems der Systeme« zur Überwachung der Außengrenzen vorgeschlagen. Drei Ziele sollen mit dem System erreicht werden und zwar eine »Verringerung der Zahl der illegalen Einwanderer, die unerkannt in die EU einreisen«, eine »Reduzierung der Todesrate illegaler Einwanderer durch Rettung von mehr Menschenleben auf See« und eine »Erhöhung der inneren Sicherheit der EU in ihrer Gesamtheit durch Eindämmung der grenzüberschreitenden Kriminalität«.
http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/08/86&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en

«Communication on a European Ports Policy«/
»Mitteilung über eine europäische Hafenpolitik«
(2007)
Mit dieser Mitteilung soll auf ein leistungsfähiges Hafensystem in der EU hingewirkt werden, das dem prognostizierten Wachstum im Verkehrssektor entspricht. Dazu ist ein Aktionsplan für die Europäische Kommission erarbeitet worden. Die Mitteilung über Häfen ist eine Fortsetzung und Ergänzung der Konzepte zu einer integrierten Meerespolitik der EU.
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:52007DC0616:EN:HTML:NOT

»Memo – Maritime Transport without Barriers«/
»Memo – Schrankenloser Seeverkehr« (2007)
Das Memo aus dem Bereich Transport der Europäischen Kommission schlägt Initiativen für leistungsfähigere europäische Häfen und einen schrankenlosen europäischen Seeverkehrsraum vor. Ein Aspekt dieser Initiativen sind die sogenannten »Meeresautobahnen«, da »die wirksame Entwicklung von Hochgeschwindigkeitsseewegen unverzichtbar« erscheint bei der Schaffung eines europäischen Seeverkehrsraums. Als »Meeresautobahnen« werden Hauptseewege zwischen den Mitgliedsstaaten der EU bezeichnet.
http://ec.europa.eu/transport/logistics/freight_logistics_action_plan/index_en.htm

»An Integrated Maritime Policy for the European Union«/
»Eine integrierte Meerespolitik für die Europäische Union«
(Blue Paper/2007)
Eine Initiative der EU zur Abstimmung und kohärenten Entwicklung ihrer verschiedenen Politikbereiche in Hinsicht auf die Meerespolitk. Bisher befassen sich im Europäischen Parlament unter anderem die Ausschüsse für Umwelt und Volksgesundheit, für Verkehr und Fremdenverkehr und für Fischerei mit der Meerespolitik.
http://ec.europa.eu/maritimeaffairs/dev_imp_de.html

»Directive establishing a framework for community action in the field of marine environmental policy«/
»Richtlinie zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt«
(Marine Strategy Framework Directive/56/EG/2008)
»Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie« zielt auf Maßnahmen innerhalb der EU im Bereich der Meeresumwelt ab. Durch eine sektorübergreifende Politik mit einem ökosystemaren Schutzkonzept sollen praktische Leitlinien festgelegt werden, um in den europäischen Meeresgewässern (Ostsee, Nordostatlantik, Mittelmeer, Schwarzes Meer) bis zum Jahr 2020 einen guten Umweltzustand zu erreichen.
www.bmu.de/meeresumweltschutz/meeresschutzstrategien/deutschland/doc/42318.php
www.bmu.de/gewaesserschutz/fb/gewaesserschutzpolitik_d_eu_int/doc/3063.php

»Coral Triangle Initiative«/
»Korallen-Dreieck Initiative«
(2009)
Auf der ersten »Internationalen Welt-Ozean-Konferenz« (WOC) vom 11.-15.05.2009 im indonesischen Manado beschlossene Initiative der Anrainerstaaten – Indonesien, die Philippinen, Malaysia, Papua-Neuguinea, Osttimor und die Salomonen-Inseln – zum Schutz der Korallen-Ökosysteme und ihrer Nutzungsmöglichkeiten im so genannten Korallen-Dreieck. Auf der Konferenz trafen sich über 5000 Klimaforscher, Meereswissenschaftler und Politiker aus 80 Ländern, um den Einfluss des Klimawandels auf die Meeresumwelt und ihre Ressourcen sowie das Verständnis von der Rolle der Ozeane im Klimageschehen zu diskutieren.
http://www.woc2009.org/
http://www.iisd.ca/oceans/woc2009

»Resolution adopted by the General Assembly – Oceans and the law of the sea«/
»Resolution der Generalversammlung – Ozeane und Seerecht«
(63/111/2009)
Aus der Resolution: »Die Generalversammlung, … erneut erklärend, dass es unerlässlich ist, zusammenzuarbeiten, namentlich durch den Aufbau von Kapazitäten und die Weitergabe von Meerestechnologie, um sicherzustellen, dass alle Staaten, insbesondere die Entwicklungsländer in der Lage sind, sowohl das Seerechtsübereinkommen durchzuführen und aus der nachhaltigen Erschließung der Ozeane und Meere Nutzen zu ziehen als auch voll an den globalen und regionalen Foren und Prozessen mitzuwirken, die sich mit Fragen im Zusammenhang mit den Ozeanen und dem Seerecht befassen…«
www.un.org/Depts/german/gv-63/band1/ar63111.pdf