Workshop in Berlin am 02. April 2019
Ein neues Abkommen für die Meere – Welche Rolle hat die Zivilgesellschaft?
Einführung in die Verhandlungen für ein neues internationales Instrument zur Erhaltung der biologischen Vielfalt der Meere in den Gebieten außerhalb nationaler Gerichtsbarkeit
(Biodiversity Beyond National Jurisdiction, BBNJ)
Zivilgesellschaftsinterner Workshop
Berlin, Marienstr. 19-20, Hinterhof 2. OG, Sitzungsraum
(ab 12:30 Mittagessen)
Nach gut 10 Jahren Vorbereitung ist es soweit: Im September 2018 begann im Rahmen des Seerechtsübereinkommen der UN (UNCLOS) die erste zwischenstaatliche Verhandlungsrunde für ein neues internationales Instrument zur Erhaltung der biologischen Vielfalt der Meere in den Gebieten außerhalb nationaler Gerichtsbarkeit (Biodiversity Beyond National Jurisdiction, BBNJ). Bis 2020 soll es voraussichtlich fertiggestellt werden und vier Elemente beinhalten: 1. den Zugang zu genetischen Ressourcen einschließlich Vorteilsausgleich (sprich eine gerechte Beteiligung an ihrem Nutzen); 2. gebietsbezogene Maßnahmen einschließlich Meeresschutzgebieten; 3. Umweltverträglichkeitsprüfungen, und 4. den Aufbau von Kapazitäten und Transfer von Meerestechnologie.
Viele zivilgesellschaftliche und wissenschaftliche Organisationen setzen große Hoffnungen in das Abkommen. Bereits jetzt wird seine Relevanz für die Meeresumwelt mit der Paris-Erklärung für das Klima verglichen – jedoch mit einem signifikanten Unterschied. Da es sich bei UNCLOS um ein völkerrechtlich bindendes Abkommen handelt, wird eine Ergänzung des Seerechts ebenfalls rechtlich bindend sein. Die Verhandlungen greifen zudem bereits bestehende, aber unverbindliche UN-Abkommen auf, wie die Aichi-Ziele der Biodiversitätskonvention (CBD), die 2020 auslaufen, und könnten sich auch auf deren Weiterführung auswirken.
Inwiefern ein starkes Abkommen im derzeitigen multilateralen Klima verhandelbar ist, muss sich allerdings zeigen. Russland und die USA, 2 im Multilateralismus und der internationalen Meerespolitik sehr relevante Akteure, haben bereits angekündigt, dass sie das Abkommen nicht unterstützen, aber auch keinen Widerstand dagegen leisten werden. Da die USA UNCLOS nicht ratifiziert haben, ist unklar, was das genau bedeuten wird. Sicher ist: Ein solches Abkommen wird massiv auf Nutzungsinteressen in der Hohen See stoßen. Dies gilt insbesondere für Bereiche wie Fischfang und Schifffahrt. Zudem gibt es mögliche Interessenskonflikte mit den Verhandlungen zu Abbaustandards für den Tiefseebergbau. Konflikte über den Vorteilsausgleich genetischer Ressourcen sind ebenfalls zu erwarten.
Gemeinsam wollen wir diskutieren:
Welche Schwerpunkte werden in den BBNJ-Verhandlungen gesetzt und wo liegen die zentralen Herausforderungen? Welche Interessen verfolgen die Bundesregierung und EU, welche anderen Akteure (u.a. Industrie) sind mit welchen Themen ebenfalls präsent? Wo muss Zivilgesellschaft besonders wachsam sein?
Wie könnte eine effektive Lobbyarbeit gegenüber der Bundesregierung zum BBNJ-Prozess aussehen und welche Verbindungen ergeben sich zu anderen, derzeit laufenden UN-Verhandlungen (u.a. ISA Verhandlungen zu Tiefseebergbau, CBD Post-2020 Verhandlungen)?
Einführung in die BBNJ Verhandlungen
Thilo Maack, Greenpeace
Zugang zu genetischen Ressourcen und Vorteilsausgleich – Erfahrungen aus dem Nagoya-Protokoll und dem Consultation Forum on Access and benefit sharing (ABS)
Ursula Gröhn-Wittern, Agrar Koordination
Diskussion
Moderation: Forum Umwelt und Entwicklung
Anmeldung bis 28. März unter abshagen@forumue.de